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27.10.2020:
Laut der heutigen Pressekonferenz wird in 2021 ein neues "Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern" aufgelegt. Die Abgabefrist des aktuellen "Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern" bleibt bestehen!

 

30.07.2020: Erste Auszahlungen veranlasst

Auch im Chorverband Bayerisch-Schwaben werden rund 30 Vereine ihren beantragten Zuschuss aus dem "Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern" noch vor der Sommerpause erhalten. Erste Auszahlungen wurden bereits veranlasst.

 

01.07.2020: Startschuss für das "Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern":

aus der Pressemitteilung 155/2020 vom 01.07.2020 des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:

Zum 1. Juli können in Bayern zwei neue Hilfsprogramme für Kunst und Kultur in der Corona-Krise in Anspruch genommen werden: Kulturelle Spielstätten können ebenso eine Unterstützung erhalten wie Laienmusikvereine. Kunstminister Bernd Sibler stellte beide Programme heute im Rahmen einer Pressekonferenz in München vor: „Wir müssen unser facettenreiches Kulturleben in Bayern erhalten. Deshalb nehmen wir 30 Millionen Euro für unsere Spielstätten und zehn Millionen Euro für unsere Laienmusikvereine in die Hand, um die Auswirkungen der Corona- Pandemie abzufedern, Strukturen zu erhalten und Existenzen zu sichern. Denn es zeichnet sich ab, dass die Krise leider noch länger starke Auswirkungen auf unsere Kulturlandschaft haben wird.“ Die Programme sind Teil des bayerischen Kultur- Rettungsschirms, der insgesamt rund 210 Millionen Euro umfasst.

Das Programm Laienmusik richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Sie erhalten die Unterstützung, um ihre musikalischen Aktivitäten wiederaufzunehmen und fortzusetzen, erklärte der Kunstminister. Um die Kosten der musikalischen Aktivitäten trotz Einnahmeverlusten, die die Corona-bedingte Absage zahlreicher Auftritte nach sich zieht, decken zu können, stellt der Freistaat je Laienmusikverein bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Für das Hilfsprogramm können z.B. Kosten für musikalische Aktivitäten, aber auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutzund Hygienekonzepten angesetzt werden. Die Förderanträge können die Vereine im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Oktober 2020 beim jeweiligen Dachverband einreichen.

> Antragsformular "Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern" für CBS-Mitgliedsvereine
> Muster-Berechnungstabelle für CBS-Mitgliedsvereine
> FAQs (Häufig gestellte Fragen) rund um das "Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern"
 


Gerne unterstützen wir Sie mit Rat und Tat bei der Antragstellung – setzen Sie sich mit uns in der CBS-Geschäftsstelle in Verbindung!

Ihr Ansprechpartner beim CBS für das "Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern":
Herr Alex Wayandt
Chorverband Bayerisch-Schwaben e.V.

Kaufbeurener Str. 1 | 87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 9192116 | Fax: 08342 9192117
E-Mail: info@chorverband-cbs.de

 

> Pressemitteilung 155/2020 des StMWK vom 01.07.2020
> Zahlen und Fakten zum "Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern" des StMWK vom 01.07.2020

Foto: unsplash.com

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