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GEMA-Vertrag des Freistaats Bayern

25.04.2023: Stärkung des bayerischen Ehrenamtes!

Um Ihr Engagement zu fördern, haben der Freistaat Bayern und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine getroffen.

Für bayerische Vereine fallen für bis zu 2 eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr keine GEMA Lizenzkosten an.

Wichtig: Der bestehende Gesamtvertrag zwischen CBS und GEMA hat Vorrang, d.h. die Meldungen für Ihre Konzerte erfolgen nach wie vor über das bekannte Formular an den CBS, der auch weiterhin die Gebühren für Ihre Chorkonzerte übernimmt, egal, ob mit oder ohne Eintritt.

Nutzen Sie die Gratis-Pauschale des Freistaates Bayern für eintrittsfreie Veranstaltungen, die NICHT im Rahmen des Gesamtvertrages abgedeckt sind, also z.B. für ein Vereinsfest oder eine Maibaumaufstellung.  Diese Veranstaltungen müssen direkt über das GEMA-Onlineportal gemeldet werden.

Weitere Infos erhalten Sie hier: Bayern übernimmt GEMA Gebühren ehrenamtlicher Vereine

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06.04.23    (Quelle: Bayerischer Musikrat): Obwohl der Vertrag zwischen Freistaat und GEMA mittlerweile unterzeichnet ist und obwohl schon einige intensive Gespräche mit dem Sozialministerium stattgefunden haben, ist derzeit noch immer nicht klar, inwiefern die bayerischen Laienmusikensembles vom Vertrag des Freistaats profitieren.

„Wir haben die Zusage des Sozialministeriums, dass auch die bayerischen Laienmusikensembles den Rahmenvertrag des Freistaats nutzen können“, so BMR-Präsident Dr. Helmut Kaltenhauser. „Da unsere Laienmusikverbände aber mehrheitlich eigene Pauschal- oder Gesamtverträge haben, ist noch nicht geklärt, wie die Zuordnung der Veranstaltungen zu den jeweilen Verträgen erfolgt.“ Um diese offenen Fragen zu klären, wird es nach den Osterferien ein Gespräch mit der GEMA geben.

BMR-Präsident Dr. Kaltenhauser macht aber unmissverständlich klar, „Es darf nicht sein, dass die Vereine, die über ihre Verbände seit Jahren einen GEMA-Vertrag haben, finanziell benachteiligt werden und es darf auch nicht zu einer zusätzlichen Bürokratie für unsere Vereine führen. Dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein!“


30.03.23      zu den Seiten der GEMA  

10.03.23     offener Brief  des Präsidenten des Bayerischen Musikrats Dr. Helmut Kaltenhauser an Frau Staatsministerin Dr. Ulrike Scharf

16.02.23:    aktuelles auf BR24  -  (kein Kommentar)   

14.02.23  Die Mitteilung des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vom 14.02.23, dass der Freistaat Bayern einen Pauschalvertrag mit der GEMA für Musikveranstaltungen abschließen will, um die Ehrenamtlichen zukünftig von Bürokratie und GEMA-Kosten für musikalische Darbietungen bei Veranstaltungen zu entlasten, ist auf den ersten Blick lobenswert, hat aber zu erheblichen Irritationen geführt. Denn noch ist nicht exakt definiert, welche Veranstaltungen entlastet werden sollen und ob z. B. die Meldepflicht von Einzelveranstaltungen an die GEMA entfallen kann.

Laut Bericht in der Augsburger Allgemeinen vom 15.02.23 sollen Veranstaltungen vom „Faschingsball bis zum Vereinsfest“ ab 01.04.23 entlastet werden, wenn „bei den betreffenden Veranstaltungen kein Eintrittsgeld verlangt werde.“ Ob auch Chorkonzerte von dieser Pauschalregelung umfasst werden, ist derzeit noch unklar. Sobald uns nähere und konkrete Informationen vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle. Im Moment gilt wieder einmal der Grundsatz: Ruhe bewahren und Fakten klären :-)

Schade, dass die Verbände nicht in die Vorüberlegungen einbezogen wurden.

 

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