Die Mitteilung des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vom 14.02.23, dass der Freistaat Bayern einen Pauschalvertrag mit der GEMA für Musikveranstaltungen abschließen will, um die Ehrenamtlichen zukünftig von Bürokratie und GEMA-Kosten für musikalische Darbietungen bei Veranstaltungen zu entlasten, ist auf den ersten Blick lobenswert, hat aber zu erheblichen Irritationen geführt. Denn noch ist nicht exakt definiert, welche Veranstaltungen entlastet werden sollen und ob z. B. die Meldepflicht von Einzelveranstaltungen an die GEMA entfallen kann.
Laut Bericht in der Augsburger Allgemeinen vom 15.02.23 sollen Veranstaltungen vom „Faschingsball bis zum Vereinsfest“ ab 01.04.23 entlastet werden, wenn „bei den betreffenden Veranstaltungen kein Eintrittsgeld verlangt werde.“ Ob auch Chorkonzerte von dieser Pauschalregelung umfasst werden, ist derzeit noch unklar. Sobald uns nähere und konkrete Informationen vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle. Im Moment gilt wieder einmal der Grundsatz: Ruhe bewahren und Fakten klären :-)
Schade, dass die Verbände nicht in die Vorüberlegungen einbezogen wurden.
16.02.23: aktuelles auf BR24 - (kein Kommentar)
10.03.23 offener Brief des Präsidenten des Bayerischen Musikrats Dr. Helmut Kaltenhauser an Frau Staatsministerin Dr. Ulrike Scharf