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GEMA: Umstellung des Meldeverfahrens

Die GEMA stellt zum 01.07.2025 auf das Online-Portal um. Ab diesem Zeitpunkt sollen alle Meldungen von Konzerten und geselligen Veranstaltungen über das Online-Portal gemeldet werden. Die bisherige Praxis - Meldung an den Chorverband Bayerisch-Schwaben per pdf-Datei - entfällt dann.


Der Meldeweg ändert sich, jedoch übernimmt der Chorverband Bayerisch-Schwaben weiterhin die GEMA-Gebühren für die Chorkonzerte seiner Mitgliedschöre!
Vereinbart ist, dass GEMA-Meldungen für unsere Mitgliedschöre zeitnah nach der Veranstaltung erfolgen können; eine Vorabmeldung ist nicht notwendig!


Die CBS-Mitgliedschöre haben dazu in den letzten Tagen entsprechende Schreiben der GEMA erhalten: ein Schreiben mit der Kundennummer und ein weiteres Schreiben mit einem Zugangscode zur Registrierung im Online-Portal.

Registrieren Sie sich mit den von der GEMA versendeten Angaben im Online-Portal der GEMA: www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chor.
Hier finden Sie auch weitere Informationen, eine ausführliche Anleitung zum Online-Portal, einen Leitfaden und eine umfangreiche FAQ-Liste.

In Kürze bietet die GEMA auch Webinare zur Nutzung des Online-Portals an. Um bei diesen Webinaren schon selbst das Portal nutzen und testen zu können, bitten wir Sie, sich baldmöglichst im Online-Portal zu registrieren.

Bei möglichen Rückfragen sowie für ergänzende Erläuterungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
 

Bitte beachten Sie:

  1. Ab 01.07.2025 müssen GEMA-Meldungen über das Online-Portal erfolgen.
    Die Meldung per pdf-Datei / per Post ist dann nicht mehr möglich
  2. Die GEMA-Meldung muss spätestens vier Wochen nach Veranstaltung erfolgen
  3. Die Gebühren für chorische Veranstaltungen übernimmt der Chorverband Bayerisch-Schwaben für seine Mitgliedschöre; gesellige Veranstaltungen werden, nach Abzug des Gesamtvertragsnachlasses, dem veranstaltendem Verein von der GEMA in Rechnung gestellt.
  4. Die CBS-Geschäftsstelle steht Ihnen für Rückfragen und weiteren Informationen gerne hilfreich zur Seite.


Sollten Sie für Ihren Chor noch keine Schreiben der GEMA erhalten haben, setzen Sie sich bitte ebenso mit unserer Geschäftsstelle in Kontakt.

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