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Wichtige Information zum GEMA-Vertrag 2026

Im vergangenen Jahr war mit der GEMA eine Übergangsfrist zur Umstellung auf das Online GEMA-Portal vereinbart worden. Es galten noch verlängerte Meldefristen und während der Umstellungsphase konnten Reklamation mit Unterstützung durch die CBS-Geschäftsstelle kulant mit der GEMA geregelt werden.

Kurz vor Weihnachten wurde uns dann ein Vertragsangebot für eine GEMA-Lizenzierungsvereinbarung 2026 zugesandt. Die GEMA hat einige grundsätzliche Veränderungen bei den organisatorischen Abläufen und den Abrechnungen gegenüber den Chorverbänden vorgenommen. Die Veränderungen haben wir umgehend geprüft und Verhandlungen aufgenommen, um die gewünschten Abläufe an die Praxis anzupassen. Diese Verhandlungen laufen zwar noch, bei einigen Eckpunkten besteht jedoch von Seiten der GEMA kein Verhandlungsspielraum, da die GEMA-Meldungen automatisiert verarbeitet werden.

WICHTIG!  Ab 01.01.2026 gilt eine verkürzte Meldefrist.

Damit unseren Mitgliedsvereinen kein Nachteil durch verspätete Meldungen entsteht, bitten wir Sie im eigenen Interesse, diese Meldefristen ab sofort unbedingt einzuhalten.

Auszug aus der GEMA-Lizenzierungsvereinbarung 2026:

                4. (1)    Die Mitglieder (Chöre und Gesangvereine) des Chorverbandes Bayerisch-Schwaben e.V. melden ihre Veranstaltungen mit den jeweils zur Lizenzierung erforderlichen Angaben über das GEMA-Portal: https://www.gema.de/portal/

4. (2)    Die Meldefrist für alle Musikaufführungen der Mitglieder beträgt max. 14 Tage vor bis spätestens 21 Tage nach Stattfinden der Veranstaltung, unabhängig von der Art der Veranstaltung.

4. (3)    Für Meldungen, die verspätet erfolgen, wird kein Gesamtvertragsnachlass eingeräumt. Die GEMA behält sich auch vor, einen angemessenen Ausgleich gemäß den urheberrechtlichen Bestimmungen gegenüber dem Chor/Gesangverein geltend zu machen.

6. (1)   Alle nicht rechtzeitig und nicht über das Portal gemäß Ziffer 4. angemeldeten Musikaufführungen sind nicht durch Zahlung des Verbandes abgegolten. Die Rechnungen gehen in diesen Fällen direkt an den Chor/Gesangverein [und sind vom Chor selbst zu bezahlen].

Als Gesamtvertrags- und Lizenzierungspartner prüft der CBS für seine Mitgliedsvereine die Vorteile der vertraglichen Vereinbarungen mit der GEMA. Leider ist die GEMA als gesetzlich durch das Urheberrecht geschützter Monopolist nur eingeschränkt zu echten Verhandlungen bereit. Als Ihr Chorverband bemühen wir uns intensiv darum, die Vorteile für unsere Mitglieder einerseits und den Aufwand für die Kontrolle und Abrechnung der GEMA-Meldungen andererseits auch unter veränderten organisatorischen Regeln in einem vernünftigen Preis-/Leistungsverhältnis zu erhalten. Wichtigster Punkt bleibt jedoch dabei, dass die Nachlasskonditionen (Gesamtvertragsnachlass und Kulturnachlass) erhalten bleiben.

Über den weiteren Fortgang und das Ergebnis der Verhandlungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Bei allen Fragen hinsichtlich des GEMA-Online-Portals und den einzureichenden Meldungen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle in gewohnter Weise gerne hilfreich zur Seite.

Aber: Bitte beachten Sie die neuen Meldefristen!

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