Mit Jahresbeginn hat die GEMA eine neue Lizenzierungsvereinbarung mit dem Chorverband Bayerisch-Schwaben e.V. geschlossen. Diese neue Vereinbarung bringt einige organisatorische Änderungen mit sich.
Alle Neuerungen ab Januar 2026 haben wir hier für Sie hier zusammengestellt.
Bitte beachten Sie insbesondere die verkürzte Meldepflicht bis spätestens 21 Kalendertage nach Veranstaltungsdurchführung.
Bei allen Fragen zum GEMA-Onlineportal und den einzureichenden Meldungen steht Ihnen unsere CBS-Geschäftsstelle in gewohnter Weise gerne hilfreich zur Seite.